MIETVERWALTUNG
Ihr Eigentum ist bei uns in den besten Händen
All inklusiv Betreuung rund um Ihre Immobilie
- Abschluss und Kündigung von Mietverhältnissen, einschließlich der Abnahme und Übergabe der Wohnungen, ent- sprechend den vom Eigentümer vorgegebenen Bedingungen
- Mietinkasso, Überwachung des Mieteingangs, außergerichtliches Mahnwesen
- Führung der Mietkaution
- Betriebskostenabrechnung entsprechend der Regeln des BGB bzw. Betriebskostenverordnung
- Pünktliche Bezahlung aller das Anwesen betreffenden Bewirtschaftungskosten und Annuitäten nach vorheriger Prüfung. Rechnungen werden an den Auftraggeber zur Bezahlung gesendet. Kopie geht an Steuerberater
- Telefon- und Schriftverkehr mit Behörden soweit er die laufende Verwaltung des Anwesens betrifft
- Abschluss und Kündigung von Objekt bezogenen Sach- und Haftpflichtversicherungen für das Anwesen im Einvernehmen mit dem Eigentümer
- Abwicklung von Schadensfällen mit den Versicherungsgesellschaften und Dritten
- Für die Einhaltung der Hausordnung zu sorgen und dazu ggf., nur nach Absprache mit dem Eigentümer, Hilfskräfte einzusetzen
- Laufende Überwachung des baulichen Zustands und Beratung bzw. Information des Eigentümers über notwendige Maßnahmen und zu erwartende Probleme
- Für die laufende Instandhaltung und Instandsetzung zu sorgen und in dringenden Fällen Aufträge bis 500,00 Euro je Auftrag ohne vorherige Information des Eigentümers auszulösen, wenn die Umstände dies erforderlich machen; alle anderen Instandsetzungen sind mit dem Eigentümer abzustimmen
- Die Dienste von Hilfskräften (Hausmeister, Reinigungskräfte, Architekten, Sachverständige, Rechtsanwälte, Heizkostenabrechnungsfirma, Handwerker u. a.) in erforderlichem Umfange, auf Rechnung des Eigentümers, nach Rücksprache mit dem Eigentümer, in Anspruch zu nehmen
- Für die ordnungsgemäße Bewirtschaftung erforderliche Gebrauchsgegenstände (z.B. Geräte für Hausmeister, Gartengeräte etc.) sowie Versorgungsgüter (wie z.B. Heizmaterial) auf Kosten des Eigentümers zu beschaffen
- Die in Beauftragung und Kontrolle von Winterdienst und Hausreinigung durchzuführen
- Alle sonst im Rahmen der Verwaltungsaufgaben erforderlichen Verträge (z. B. Abschluss von Wartungsverträgen und Vergabe von Wartungsarbeiten) abzuschließen und zu kündigen. Bei Verträgen mit einem Jahresbruttowert über 500,00 Euro sind nach Möglichkeit drei vergleichbare Angebote einzuholen
Besondere Verwalterleistungen:
Die folgenden besonderen Leistungen werden als Zusatzleistungen angeboten und entsprechend gesondert berechnet:
- Suchen von solventen Mietern und erstellen von Mietveträgen
- Durchführung von Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsmaßnahmen, die einen Fachmann erfordern oder deren Auftragssumme 3.000,00 Euro (brutto) übersteigt. Die Berechnung der Gebühren erfolgt nach den Baunebenkostenansätzen für Verwaltungsleistungen der II. Berechnungsverordnung
- Planung, Durchführung, Überwachung und Finanzierung von Umbauten, Ausbauten etc.; hierbei gelten die einschlägigen Gebührenordnungen, z.B. HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure), in entsprechender Anwendung
- Erfüllung weiterer Sonderaufgaben:
- gesonderte Jahresabrechnung entsprechend Anforderung
- Verkehrswertermittlung des Verwaltungsobjektes, Erarbeitung von Projekten für den Um- und Ausbau
- Abnahme des Eigentums vom Bauträger
- Verfolgung von Gewährleistungsansprüchen
- Verhandlungen mit Behörden und Erfüllung behördlicher Auflagen, Ausführung besonderer behördlicher Aufgaben
- Bearbeitung von Baugenehmigungsverfahren von Grundstücksnachbaren
- Erstellung oder Wiederherstellung fehlender Verwaltungsunterlagen (einschl. Abrechnung), die zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Verwaltung und Buchhaltung erforderlich und bei Übernahme der Verwaltung nicht vorhanden sind