HAUSVERWALTUNG BENZ UND DIPPOLD GMBH

WERNHER VON BRAUN STR. 2

68519 VIERNHEIM

WEG - VERWALTUNG

Ihr ei­gen­tum ist bei uns in den bes­ten Hän­den

All in­klu­siv Be­treu­ung rund um Ihre Im­mo­bi­lie

Die Auf­ga­ben und Be­fug­nis­se des Ver­wal­ters er­ge­ben sich aus:

Wirt­schafts­plan

Erstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum.
 

Ja­hres­ab­rech­nung

Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/ Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.
 

Ei­gen­tü­mer­ver­sam­mlung

Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
 

Hausordnung

Erstellung einer Haus-/ und Nutzungsordnung und Sorge dafür tragen, dass diese entsprechend eingehalten wird.
 

Über­wach­ung der Ver­trä­ge der Ge­mein­schaft

Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft sowie Abschluss von zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft mit Überprüfung der Versicherungssumme, um Unterdeckung auszuschließen.
 

Geld­ver­wal­tung

Die gemeinschaftlichen Gelder werden auf Giro- und Anlagenkonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Ihrer Wahl getrennt von Ihrem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften angelegt.
 

Rech­nungs­kon­trol­le und -An­wei­sung

Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen.
 

Buchführung

Eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften. Diese beinhaltet insbesondere:

Lau­fen­de In­stand­hal­tung

Einleitung die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen. Einholung von Kostenvoranschlägen.
 

Überwachung

Überwachung der Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen und Anmahnung von Leistungsrückständen.
 

So­fort­maß­nah­men

In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden werden nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG Sofortmaßnahmen ergriffen. Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum. 

Sicher­heits­ein­rich­tun­gen

Veranlassung zur Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständiger und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend:

Allgemeine Verwaltung

Führen von Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange.