WEG - VERWALTUNG
Ihr eigentum ist bei uns in den besten Händen
All inklusiv Betreuung rund um Ihre Immobilie
Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus:
- den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG), insbesondere aus § 27 WEG und des Bürgerliches Gesetzbuches (BGB)
- den Vorgaben der Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung
- den Vereinbarungen und gültigen Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- dem Verwaltervertrag
Wirtschaftsplan
Erstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr, einschließlich Ausweis der Verteilung je Kosten / Einnahmeart in Form von Gesamt- und Einzelwirtschaftsplänen gem. § 28 WEG je Sonder-/ Teileigentum.
Jahresabrechnung
Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben im Vertragszeitraum als Gesamt- und Einzelabrechnung je Sonder-/ Teileigentum und eventuellen Sondernutzungsrechten auf Basis der in der Gemeinschaftsordnung oder sonstigen, durch Vereinbarung/ Beschlussfassung der Wohnungseigentümer bestimmten Verteilerschlüssel.
Eigentümerversammlung
Durchführung der ordentlichen Eigentümerversammlung.
Hausordnung
Erstellung einer Haus-/ und Nutzungsordnung und Sorge dafür tragen, dass diese entsprechend eingehalten wird.
Überwachung der Verträge der Gemeinschaft
Betreuung und Überwachung der Leistungen der Vertragspartner der Eigentümergemeinschaft sowie Abschluss von zwingend vorgeschriebenen Versicherungen für die Gemeinschaft mit Überprüfung der Versicherungssumme, um Unterdeckung auszuschließen.
Geldverwaltung
Die gemeinschaftlichen Gelder werden auf Giro- und Anlagenkonten bei einer deutschen Bank oder Sparkasse nach Ihrer Wahl getrennt von Ihrem eigenen Vermögen und dem anderer Gemeinschaften angelegt.
Rechnungskontrolle und -Anweisung
Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Bargeldkassen.
Buchführung
Eine übersichtliche, kaufmännisch ordnungsgemäß geführte Buchhaltung im Vertragszeitraum, getrennt von derjenigen für andere Eigentümergemeinschaften. Diese beinhaltet insbesondere:
- das Führen und Abrechnen von Hausgeldkonten je Sonder-/Teileigentum
- Einnahmenkonten für Erträge
- Ausgabenkonten je Kostenart (ohne Ausweis der Mehrwertsteuer)
- Rücklagenkonten einschließlich Anlage der Mittel
- Verrechnungskonten für Versicherungsschäden am gemeinschaftlichen Eigentum bis zur Erstattung der verauslagten Beträge
- das Buchen der Bankbewegungen für die Hausgeldzahlungen und Abrechnungsergebnisse
- das Überwachen der pünktlichen Hausgeldzahlung
- die Veranlassung der jährlichen Ablesung des Wärmeverbrauchs, das Melden der Gesamt-Heizkosten an das von der Gemeinschaft beauftragte Serviceunternehmen, das Buchen der von diesem Unternehmen errechneten Einzelkosten je Sonder-/Teileigentum in die Einzel-/Jahresabrechnung
Laufende Instandhaltung
Einleitung die im Rahmen ordnungsgemäßer Instandhaltung und Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums erforderlichen Maßnahmen. Einholung von Kostenvoranschlägen.
Überwachung
Überwachung der Termine bei Angeboten, Aufträgen, Ausführungen, Schlussrechnungen und Anmahnung von Leistungsrückständen.
Sofortmaßnahmen
In dringenden Fällen wie z.B. Rohrbruch-, Brand-, Sturmschäden werden nach § 27, Abs. 1 Ziffer 3 WEG Sofortmaßnahmen ergriffen. Schadensmeldung an die Versicherung bei versicherten Schäden am Gemeinschaftseigentum.
Sicherheitseinrichtungen
Veranlassung zur Prüfung und Wartung von Sicherheitseinrichtungen durch Handwerker, Sachverständiger und den Technischen Überwachungsverein (TÜV) z.B. betreffend:
- der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck- und Heizölbehälter),
- der Aufzüge (Haupt- und Zwischenprüfungen, sowie Noteinrichtungen),
- der Blitzschutzanlagen (Hauptprüfungen, Reparatur nach Dachsanierungen),
- der Lüfter- und CO 2-Anlagen (z.B. in Tiefgaragen, Läden- und Kellerräumen),
- der Notbeleuchtungen (in Haus und Tiefgarage),
- der kraftbetätigten Garagentore,
- der Brandschutzeinrichtungen einschließlich Feuerwehrzufahrten und Fluchtwege, Funktions- und Druckprüfungen der Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren, Rauchabzugsklappen in den Treppenhäusern etc.
Allgemeine Verwaltung
Führen von Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Behörden, Handwerkern und Dritten für gemeinschaftliche Belange.